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§ 4 UStG Umsatzsteuerbefreiung für
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen
Reiseverkehr;
Vordruckmuster
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die Währungsumstellung auf den EURO ab erfordert eine redaktionelle Anpassung des mit IV D 2 – S 7134 – 02/00 – als Anlage 4 herausgegebenen Vordruckmusters.
Das Muster wird durch das beiliegende Vordruckmuster ”Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG)” ersetzt.
Die nach dem bisherigen Muster hergestellten Vordrucke können aufgebraucht werden, wenn sie handschriftlich an das neue Muster angepasst werden.
Eine Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung für private Zwecke bestimmt ist und im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausgeführt wird. Es handelt sich in der Regel um die Fälle, in denen ein Einzelhändler den Gegenstand der Lieferung im Ladengeschäft seinem im Drittlandsgebiet wohnenden Abnehmer übergibt.
Die Befreiung der Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr setzt voraus:
der ausländische Abnehmer hat seinen Wohnort im Drittlandsgebiet;
der Gegenstand der Lieferun...