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Grenzpendler | Vierte Verlängerung Konsultationsvereinbarung Frankreich (BMF)
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wurde sich mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung v. zumindest bis zum Bestand haben wird ( Z IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007).
Hintergrund: Im Mai 2020 hatten Deutschland und Frankreich eine Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern abgeschlossen. Die dort getroffenen Regelungen verlängern sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird (s. hierzu unsere Onli...