Einheitsbewertung eines eingeschossigen Lebensmittelselbstbedienungsmarkts mit integriertem Einzelshop (Backshop)
umbauter Raum
Leitsatz
Bei einem eingeschossigen Lebensmittelselbstbedienungsmarkt mit integriertem Einzelshop (Backshop) mit abgehängten, nicht
tragenden Sichtschutzdecken, die unterhalb der Stellen der Außenwände, auf denen das Dach aufliegt (Ringanker des Gebäudes)
eingebaut sind, ist der Raum zwischen der Oberfläche der abgehängten Decke und den Stellen der Außenmauern, auf denen das
Dach aufliegt, kein „nicht ausgebauter Dachraum” und daher in die Ermittlung des umbauten Raumes bei der Einheitsbewertung
im Sachwertverfahren einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 754 Nr. 10 CAAAH-82119
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