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Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
(NATO-ZAbk);
Amerikanisches Beschaffungsverfahren für
Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 5 000 DM
und über 5 000 DM;
Währungsumstellung von DM
in Euro (€)
Bezug:
Mit IV C 4 – S 7492 – 4/98 – (BStBl 1998 I S. 144) ist zugelassen worden, dass bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 5 000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Anspruch genommen werden kann.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das im o.a. Schreiben vom dargestellte Beschaffungsverfahren gilt ab bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 2 500 €. Für den MWRF-Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) wird der Vordruck verwendet.
(2) Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2 500 € gilt weiterhin das mit IV A 3 – S 7492 – 4/79 – (BStBl 1979 I S. 565, geregelte Verfahren. Bei diesen Beschaffungen wird der beiliegende Vordruck (Anlage 2) als Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) verwendet.