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Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet ATAD-Umsetzungsgesetz
Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) beschlossen (BR-Drucks. 468/21 (Beschluss)). Mit dem Vorhaben werden auch die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen 2020 um drei Monate verlängert.
Mit dem Gesetz werden der Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) sowie die Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 ATAD) reformiert und zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet. Darüber hinaus wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Änderungen in das Gesetz eingefügt.
So wird die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert. Die Verlängerung gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden, ...