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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Änderung des Stiftungsrechts
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drucks. 19/28173) in 2./3. Lesung angenommen. Dem Gesetzentwurf stimmte er in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/30938, 19/31118) zu.
Mit dem Gesetz wird das Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen abschließend im BGB geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche bestehende Vorschriften wurden geändert.
Zusätzlich wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundes...