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§ 22 UStG Befreiung von
der Führung des Steuerheftes
(§ 68 UStDV);
Muster der Befreiungsbescheinigung
– USt 1 I –
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das auf Grund des IV A 1 – S 7389 – 1/81 – herausgegebene Vordruckmuster USt 1 I – Befreiung von der Führung des Steuerheftes – wird redaktionell angepasst.
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
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Finanzamt | Auskunft erteilt | Zimmer | |
Steuernummer/Geschäftszeichen | Fernsprecher | Nebenstelle | |
(Bitte bei allen Rückfragen angeben) |
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Bescheinigung | |
über die Befreiung von der Führung | |
des Steuerheftes | |
Hiermit wird bescheinigt, dass | |
………………………………………………………………………………………………………………………………………… | |
(Name und Vorname bzw. Firma) | |
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(Anschrift) | |
nach § 68 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung unter dem Vorbehalt des Widerrufs von der Führung des Umsatzsteuerheftes befreit ist. | |
Der Unternehmer | |
□ führt ordnungsgemäße Aufzeichnungen nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Er besitzt eine gewerbliche Niederlassung in | |
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(Anschrift) | |
□ besteuert seine Umsätze ... |