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Verwaltungsrecht | Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln (VG)
Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln (Verwaltungsgericht Berlin, VG 6 K 90/20; Berufung zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin ist ein irisches Unternehmen mit Sitz in Dublin. Sie betreibt eine Internetplattform, auf der die Vermietung von Ferienwohnungen auch in Berlin angeboten wird. Mit Bescheid aus Dezember 2019 verpflichtete das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Klägerin, u.a. Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter, deren Inserate in online veröffentlichten Listen aufgezählt waren, und die genaue Lage der von ihnen angebotenen Ferienwohnungen zu übermitte...