Wirtschaftsrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht
2. Aufl. 2021
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Kapitel 2
S. 90 S. 91S. 92
2. Gesellschaftsrecht
2.1 Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften
[i]Personen- und Kapitalgesellschaften Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet traditionell zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese Unterscheidung stellt primär darauf ab, ob der gemeinsam verfolgte Zweck in einer Gesellschaftsform mehr durch den persönlichen Einsatz (Arbeitskraft, Kreditfähigkeit, Haftung mit dem Privatvermögen) oder einen mehr unpersönlichen, beschränkten Kapitaleinsatz der Gesellschafter, der für den Umfang ihrer Rechte und Pflichten in der Gesellschaft ausschlaggebend ist, erreicht werden soll.
Als die wichtigsten Personengesellschaften kennt das deutsche Recht:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Stille Gesellschaft
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Partnerschaftsgesellschaft (für Freiberufler).S. 93
Als die wichtigsten Formen der Kapitalgesellschaften haben sich im deutschen Recht die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
die Aktiengesellschaft (AG)
etabliert.
[i]Numerus Clausus der Gesellschaftsformen Im deutschen Gesellschaftsrecht herrscht ein so genannter Numerus Clausus der Gesellschaftsformen. Dies bedeutet, dass nur die Rechtsformen zulässig sind,...