Kristian Ewers, Sebastian Jagusch, Daniel Lorberg

Wirtschaftsrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-65542-0

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Wirtschaftsrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht (2. Auflage)

Kapitel 1

S. 16 S. 17S. 18

1. Handelsrecht

1.1 Einleitung

[i]Sonderprivatrecht der Kaufleute Das Handelsrecht als Teil des bürgerlichen Rechts umfasst als Sonderrecht die gesetzlichen Regelungen der Kaufleute und wird demnach gemeinhin als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet.

Aus der Bezeichnung „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ folgt, dass es sich bei dem Handelsrecht um die von dem allgemeinen bürgerlichen Recht abweichenden speziellen Vorschriften handelt. Ferner knüpfen diese an die Kaufmannseigenschaft an. Man spricht daher auch von einem so genannten subjektiven System. Die wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts im Sinne eines Sonderprivatrechts für Kaufleute ist das Handelsgesetzbuch (HGB), das im internationalen Rechtsverkehr noch eine Ergänzung durch das UN-Kaufrecht findet. Als Rechtsquelle werden weiterhin das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche angesehen.

Die Sonderregelungen des Handelsrechts finden ihre Rechtfertigung in den spezifischen Gesetzmäßigkeiten und Bedürfnissen des Handels sowie in der geringeren Schutzbedürftigkeit der regelmäßig geschäftsgewandten Kaufleute. Kennzeichen für das Handelsrecht sind daher

  • die beschleunigte Geschäftsabwicklung (z. B. unverzügliche Untersuchung und Mängelrüge beim beidseitigen Han...