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BMF 15.06.2021 IV A 8 - S 1547/19/10001 :002, NWB 25/2021 S. 1784

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021

Durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz v.  (BGBl 2020 I S. 1385) wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem und vor dem erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Diese Regelung wurde mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz v.  (BGBl 2021 I S. 331) über den hinaus befristet bis zum verlängert. Vor diesem Hintergrund hat das BMF nun mit Schreiben v.  die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2021 aktualisiert.

Anmerkung:

Das (BStBl 2021 I S. 264) wird aufgehoben.