Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Liebe Leserinnen und Leser,
am veröffentlichte die EU-Kommission ihre Entwurfsfassung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit der die Rahmenbedingungen für die nichtfinanzielle Berichterstattung in der EU grundlegend überarbeitet werden sollen. Bislang musste die nichtfinanzielle Berichterstattung i. S. der CSR-Richtlinie vom Abschlussprüfer lediglich auf Vorhandensein geprüft werden. Mit der Entwurfsfassung zur CSRD soll nunmehr die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend eingeführt werden. Mag. (FH) Josef Baumüller und M.Sc. Oliver Scheid fassen ab S. 215 die geplanten Änderungen zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im CSRD-Entwurf zusammen und würdigen anschließend die damit einhergehenden Implikationen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.
Anhand einer empirischen Analyse ausgewählter börsennotierter Unternehmen beleuchtet Dr. Carola Rinker ab S. 220 die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Bestätigungsvermerk. In einigen Branchen sind die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie immens; im Bestätigungsvermerk muss auf wesentliche Unsicherheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen werden. Doch auch bei den Key Audit Matters zeigen sich die bedeutenden Themen der Abschlussprüfung bei den betroffenen Unternehmen.
In seinem Beitrag „Die IT-Prüfung im Kontext des ISA 315 (revised 2019)“ (S. 227) geht WP/StB Prof. Dr. Jonas Tritschler auf die neue Vorgehensweise und Abkehr von der klassischen IT-Systemprüfung ein. Der neue ISA 315 (revised 2019) löst im Hinblick auf die IT-Prüfung die Methodik des IDW PS 330 ab. Er modernisiert den ISA-Prüfungsansatz auf Basis des Einflusses des technologischen Fortschritts auf die Abschlusserstellung und Abschlussprüfung. Im Rahmen des Prüfungsansatzes nach ISA 315 (revised 2019) gewinnt die IT-Prüfung an Bedeutung.
WP/StB/RA Prof. Dr. Thorsten Burg liefert ab S. 231 mit seinem Beitrag „Ertragswertverfahren und ?niedrigerer Wert' gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB“ eine Betrachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes im Lichte der Informationsfunktion des Jahresabschlusses.
In der Rubrik MEINUNG lesen Sie ab S. 239 eine Stellungnahme von WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler zur Auffassung des IDW, der wp.net Prüfungshinweis Lagebericht sei substanzlos und gewährleiste keine hinreichende Prüfungssicherheit: „IDW irrt: wp.net PH Lagebericht ist qualitätskontrollsicher“.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei Ihren Aufgaben und eine angenehme Lektüre.
Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Herzliche Grüße
Ramona Riese
Fundstelle(n):
WP Praxis 7/2021 Seite 213
NWB IAAAH-81829