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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 25-26 | Steuerbefreiung: Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf eines Handys vom Arbeitnehmer für einen Euro

Kauft ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zu einem nicht marktüblichen Preis von z. B. 1 € und stellt es anschließend dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung zur Verfügung, soll nach der Auffassung der Verwaltung in den amtlichen LStH die Übernahme der Verbindungsentgelte durch den Arbeitgeber nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei sein. Das FG München hat aktuell in einem solchen Fall die Steuerfreiheit gewährt und einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO verneint.

Wir beginnen mit einem schwebenden Prozess, der gleichermaßen für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber interessant ist. Es geht um die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG. Wie Sie gleich hören werden, eröffnen sich interessante Steuerspar-Möglichkeiten.

Nach § 3 Nr. 45 EStG sind die Vorteile eines Arbeitnehmers steuerfrei aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen. Bei einem Handy oder einem Tablet kann der Arbeitgeber die Verbindungsentgelte steuerfrei ...