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Track 17 | BFH-Entscheidungen: Beratung und Abstimmung der Richter kann in einer Videokonferenz erfolgen
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs können auch aufgrund einer Beratung der Richter im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden. Dafür muss aber – so aktuell der IV. Senat des BFH – insbesondere gewährleistet sein, dass bei gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richter jede Person jederzeit und zeitgleich mit den Anderen kommunizieren kann und alle die gesamte Kommunikation in Ton und Bild mitverfolgen können.
In Zeiten von Corona ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Verfahrensrecht von besonderem Interesse. Danach können Entscheidungen des Bundesfinanzhofs auch aufgrund einer Beratung der Richter im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden.
Gerichtliche Entscheidungen eines Senats des Bundesfinanzhofs haben nach der Beratung und der Abstimmung durch die beteiligten Richterinnen und Richter zu ergehen. Ob eine solche Beratung und Abstimmung der Mitglieder eines Senats auch in einer Videokonferenz erfolgen kann, ist gesetzlich nicht geregelt.
Nach Auffassung des IV. Senats des BFH kann eine wirksame Beratung und Abstimmung eines – wie beim höchsten deutschen Steuergericht – nur aus Berufsrich...