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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 16 | Mindestlohngesetz: Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung gegenüber ausländischen Arbeitgebern

Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden. Nach dem Grundgesetz sei es zulässig gewesen, dass der Bundesgesetzgeber der Zollverwaltung Befugnisse zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers übertragen hat.

Welche Prüfungsbefugnisse hat die Zollverwaltung gegenüber ausländischen Arbeitgebern nach dem Mindestlohngesetz? – Diese offene Frage hat der Bundesfinanzhof jüngst beantwortet.

Der VII. Senat des BFH hat entschieden: Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden, sind nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet, eine Überprüfung durch die Zollverwaltung zu dulden – sowohl, was die Art der im Inland verrichteten Arbeiten als auch deren Umfang angeht.

In den drei Urteilsfällen hatten ausländische Transportunternehmen Meldungen nach der Mindestlohnmeldeverordnung abgegeben. Sie hatten grenzüberschreitende Transporte durchgeführt, bei denen entweder nur die Entladung oder aber nur die ...