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FG Sachsen 05.02.2020 5 K 1604/19, BBK 13/2021 S. 617

Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kantinenessen

Eine Kantine in einem Institut erbringt beim Verkauf der Mittagessen Dienstleistungen, die dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen. Es handelt sich bei den in einer Kantine angebotenen Mittagessen nicht um Standardspeisen, die das Ergebnis eines einfachen und standardisierten Zubereitungsvorgangs sind.

Vielmehr [i]Kläger musste Qualitätsstandard der DGE erfüllen erfordern die Mittagessen in einer Kantine mehr Arbeit, Kreativität und Sachverstand. Im Streitfall mussten sie nach dem Pachtvertrag zudem auch einen Qualitätsstandard erfüllen, nämlich den DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung.

Im Streitfall wurden in einer Woche z. B. folgende Gerichte angeboten: Gefüllte Paprikaschote mit Reis, Rostbrätl selbst eingelegt, Hähnchenbrust überbacken, Schnitzel, Seelachs im Knuspermantel, Spinat-Gorgonzola-Gnoc...