Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken
– Zwangsversteigerung als steuerpflichtiger
Veräußerungsvorgang
Leitsatz
Die für steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken bestehende Voraussetzung einer willentlichen wirtschaftlichen
Betätigung wird im Falle der Zwangsversteigerung durch die Abgabe eines Meistgebots erfüllt.
Die Abgabe eines Meistgebots ist im Falle der Zwangsversteigerung auch für die Berechnung der Veräußerungsfrist von zehn
Jahren maßgebend
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 6 DStRE 2022 S. 267 Nr. 5 FAAAH-81616
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