Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV); Änderung des -
Bezug: BStBl 2021 I S. 136
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das - (BStBl 2021 I S. 136) wie folgt geändert:
In Randnummer 8 Satz 2 wird der zweite Halbsatz gestrichen.
In Randnummer 25 wird die Angabe „(§ 1 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. MV)“ durch die Angabe „(§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. MV)“ ersetzt.
In Randnummer 28 Satz 1 werden nach der Angabe „(z. B. Subventionen“ die Wörter „und ähnliche Fördermaßnahmen (wie z. B. für private Bau- und Sanierungsmaßnahmen)“ eingefügt.
BMF v. - IV A 3 - S 0229/20/10003 :011
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 810
IAAAH-81602