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Corona | Förderfähigkeit von Miet- und Pachtzahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III (WPK)
Aus aktuellem Anlass hat das BMWi darauf hingewiesen, dass Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III innerhalb eines Unternehmensverbundes nicht förderfähig sind und steuerrechtliche Betriebsaufspaltungen als verbundene Unternehmen gelten. Hierauf macht die WPK aktuell aufmerksam.
Mieten und Pachten innerhalb eines Unternehmensverbundes keine Liquiditätsabflüsse
Grund ist, dass Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaften bei steuerrechtlichen Betriebsaufspaltungen als verbundene Unternehmen behandelt werden. Mieten oder Pachten innerhalb eines Unternehmensverbundes stellen danach für den Unternehmensverbund keine Liquiditätsabflüsse dar und werden insoweit nicht bezuschusst.
Aus Gleichbehandlungsgründen wird dabei auch nicht unterschieden, ob es sich bei dem Besitz...