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Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge ausbildender aktiver Kulturvereine
FG Köln stärkt die Rechte von gemeinnützigen Vereinen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen
[i]FG Köln, Urteil v. 25.2.2021 - 10 K 1622/18, NWB MAAAH-75848 Vereinen der aktiven Kulturförderung wird trotz ihrer Bedeutung als Kulturfundament von der Finanzverwaltung nur eine Gemeinnützigkeit zweiter Klasse zuerkannt. Sie sollen zwar Zuwendungsbestätigungen für Spenden, nicht aber für Mitgliedsbeiträge ausstellen dürfen und werden insoweit schlechter gestellt als passive Kulturvereine (Fördervereine). Mit Urteil v. - 10 K 1622/18 (NWB MAAAH-75848) hat nun das FG Köln als erstes Finanzgericht einem aktiven Kulturverein – Orchesterverein, dem überwiegend Laienmusiker angehören und der auch musikalische Ausbildung betreibt – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung die Befugnis zuerkannt, auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen zu erteilen. In dem Verfahren waren neben schwierigen, bisher offenen materiell-rechtlichen auch ungeklärte prozessuale Fragen zu beantworten. Das Finanzamt hat die zugelassene Revision eingelegt (Az. des BFH: X R 7/21). Dies gibt Anlass, die für zahlreiche aktive Kulturvereine bedeutsame Problematik zu beleuchten. S. 1796
I.
[i]UrteilssachverhaltDer Kläger, ein kleiner Orchesterverein, verfolgt nach se...