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Verfahrensrecht | Änderung des BMF-Einführungsschreibens zur DSGVO (BMF)
Vor dem Hintergrund der Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. hat das BMF sein Einführungsschreiben zur DSGVO v. geändert ().
Danach wird das Einführungsschreiben des BMF zur DSGVO v. - IV A 3 - S 0130/19/10017 :004 - (BStBl 2020 I S. 143) wie folgt geändert:
In Randnummer 64 wird folgender Satz angefügt:
"Der Insolvenzverwalter ist hinsichtlich der Steuerdaten des Insolvenzschuldners nicht "betroffene Person" im Sinne des Art. 4 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 DSGVO, weil der Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners aus Art. 15 DSGVO nicht gemäß § 80 Abs. 1 InsO in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters übergeht (