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Verfahrensrecht | Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchsentscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion (FG)
Die Rücknahme eines Einspruchs zur Vermeidung einer verbösernden Einspruchsentscheidung ist auch dann noch bis zum Ablauf des Bekanntgabetages wirksam, wenn der tatsächliche Zugang außerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 AO erfolgt (; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 16/21).
Sachverhalt: Die steuerlichen Berater des Klägers hatten - nach vorheriger Androhung einer Verböserung durch das beklagte Finanzamt (FA) - einen Einspruch am (Faxeingang beim FA um 18:57 Uhr) zurückgenommen. Nachdem das FA den Kläger auf die vermeintlich zuvor erfolgte Bekanntgabe mit Ablauf des drittens Tages nach der Aufgabe zur Post () und die Unwirksamkeit der Rücknahme hinwiesen hatten, erbrachten die steuerlichen Berater ...