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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte
Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i. d. F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch , NWB AAAAE-81469, angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden (Bezug: § 13a, § 13b ErbStG a. F.; § 163, § 171 Abs. 10 AO).
Im Urteilsfall hatte die Vorinstanz (, NWB AAAAG-90013) u. a. es nicht für geboten gehalten, bei einer in mehreren Stufen vollzogenen Übertragung eines Einzelunternehmens auf ein von Angehörigen beherrschtes Unternehmen den streitbefangenen Grundbesitz durch verfassungskonforme Auslegung des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG in der zum Feststellungsstichtag BGBl 2008 I S. 301BStBl 2015 II S. 50