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IWB Nr. 12 vom

Überblick über § 6 AStG n. F. – erhebliche Verschärfung der Wegzugsteuer im Rahmen des ATADUmsG

Dr. Florian Oppel

§ 6 AStG unterwirft Wertgewinne in Kapitalgesellschaftsanteilen i. S. von § 17 EStG (i. d. R. Mindestbeteiligung von 1 %) bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch einen Wegzug sowie Erfüllung verschiedener Ersatztatbestände einer Besteuerung. § 17 EStG wird ohne Veräußerung angewandt. Die Steuer ist einschneidend, denn es steht ihr kein Liquiditätszufluss gegenüber. § 6 AStG betrifft die ganze deutsche Unternehmerlandschaft – vom Start-Up-Gründer bis zur nachrückenden Generation in Familienunternehmen. Bisher haben verschiedene Instrumente die Steuer in der Praxis handhabbar gemacht. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit einer dauerhaften, zinslosen Stundung bei Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen innerhalb des EU-/EWR-Raums (§ 6 Abs. 5 AStG). Im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes wird § 6 AStG vollständig neu gefasst und erheblich verschärft.

I. Neufassung des § 6 AStG

Auf Tatbestandsebene werden die „Wegzugstatbestände“ sprachlich gestrafft. Auch weiterhin kann § 6 AStG n. F. ausgelöst werden, ohne dass es tatsächlich zu einem Verlust des deutschen Besteuerungsrechts kommt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AStG n. F.). Durch einen sehr breit gefassten Auffangtatbestand in § 6 Abs. 1 Nr. 3 AStG („Verlust o...