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Wirtschaftsprüfung | Anpassung von IDW S7 an die neuen GoA und § 102 StaRUG (IDW)
Vor dem Hintergrund der
verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit
Berichtszeiträumen, die am oder nach dem beginnen (mit der Ausnahme
von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden), werden die IDW
Verlautbarungen, die weiterhin Bestand haben, an die ISA [DE]
angepasst.
Dies betrifft auch IDW S7. Die Anpassungen an die neuen GoA enthalten vor allem die Übernahme des Anwendungszeitpunkts und der Begrifflichkeiten aus den ISA [DE] sowie die Aufnahme von Verweisen auf die ISA [DE].
Ferner wurde die bereits in IDW S7 bestehende Verpflichtung, im Erstellungsbericht oder in sonstiger geeigneter Weise über Tatsachen zu berichten, die die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtige...