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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 4054/18

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1; SGB II § 22c Abs. 1 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete kann auch allein gestützt auf Angebotsmieten ohne Berücksichtigung von Bestandsmieten entwickelt werden. Aus § 22c Abs. 1 Satz 3 SGB II folgt keine Pflicht zur Berücksichtigung von Bestandsmieten bei der Erstellung eines schlüssigen Konzepts. Werden bei der Datenerhebung alle Wohnungen einer Wohnungsgrößenklasse erfasst und nicht nur Wohnungen mit einfachem Standard, ist es zulässig, als Angemessenheitsgrenze den obersten Wert des unteren Drittels zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
EAAAH-81168

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