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BFH 10.02.2021 IV R 38/19, NWB 24/2021 S. 1711

Kraftfahrzeugsteuer | Steuervergünstigungen für Schwerbehinderte

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Antragsrecht für die Gewährung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vergünstigungen für Schwerbehinderte steht nach dem Tod des Berechtigten seinen Erben zu (entgegen Ziff. 8.7 DV S. 1712KraftSt). (2) Der Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Behinderung, den GdB und über das Vorliegen weiterer gesundheitlicher Merkmale ist hinsichtlich dieser Feststellungen Grundlagenbescheid für den Kraftfahrzeugsteuerbescheid über Vergünstigungen für Schwerbehinderte.