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Investmentsteuer | Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz
Das eine neue Randziffer in das Anwendungsschreiben v. (BStBl 2019 I S. 527) aufgenommen. In Rz. 7.28a wird eine Nichtbeanstandungsregelung zum Umgang mit der Änderung des § 7 Abs. 5 InvStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz behandelt. Danach wird es bei einem unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Investmentfonds, dessen gültige Statusbescheinigung mit Gültigkeitsbeginn vor dem noch nicht die zusätzlichen Angaben nach § 7 Abs. 4 Satz 3 InvStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer enthält, nicht beanstandet, wenn abweichend von § 57 Abs. 3 Satz 2 InvStG i. d. F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes eine Erstattung nach § 7 Abs. 5 Satz 2 InvStG durch den Entrichtungspflichtigen durchgeführt wird, sofern dem Entrichtungspflichtigen...