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BFH 02.12.2020 II R 17/18, NWB 24/2021 S. 1712

Erbschaftsteuer | Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. (2) Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben ihrem Zinsanteil auch sonstige Elemente wie Kosten oder Gebühren enthält, richtet sich die Abzugsfähigkeit danach, ob die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Maßnahme der [i]Ecklebe, Nachlassverbindlichkeiten/Erbenhaftung, infoCenter, NWB RAAAF-75271 Nachlassregelung oder der Nachlassverwaltung war. (3) Hat ein Nachlasspfleger Kosten veranlasst, richtet sich die Abziehbarkeit als Nachlassverbindlichkeit nach denselben Maßstäben, die a...