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Kapitalertragsteuer | Rückforderung bei Cum-/Ex-Geschäften (FG)
Die Bescheinigung über Kapitalertragsteuer liefert keinen Vollbeweis für die Erhebung der Kapitalertragsteuer (; rechtskräftig).
Hintergrund der „Cum- /ex-Geschäfte" ist der Handel von Aktien mit („cum") und ohne („ex") Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Aussetzung der Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über Kapitalertragsteuer. Streitig ist, ob Kapitalertragsteuer aus Cum/ex-Geschäften in Höhe von ca. 17 Millionen € steuermindernd angerechnet werden kann und ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Än...