StuB Nr. 12 vom Seite 1

Corporate Sustainability Reporting Directive

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... zur Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung

Die Nachfrage nach nichtfinanziellen Informationen durch Investoren und Adressaten nimmt ungebrochen zu. Im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums wird mit dem am vorgelegten Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Tür für einen entscheidenden Schritt zur Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichtspflichten, aber auch -inhalte weit aufgestoßen. Besondere Bedeutung hat die Ausweitung der verpflichtend im (Konzern-)Lagebericht zu verortenden und mit einer externen Prüfung zu verifizierenden nichtfinanziellen Informationen für alle (!) großen Unternehmen. Borcherding/Freiberg/Skoluda beleuchten in ihrem Beitrag ab zunächst die nur vorgeschlagenen, im Inhalt wegen der Pflicht zur nationalen Umsetzung bis zum Ende von 2022 wahrscheinlich in dieser Form kommenden Vorgaben für den Kreis der erstmalig zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichteten Unternehmen kritisch. Der ambitionierte Zeitplan der Europäischen Kommission verlangt ein kurzfristiges Handeln, andernfalls droht der Weg in die nachhaltige Berichterstattung mehr als holprig zu werden.

Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital als Sanierungsmaßnahme in der Krise

In der letzten Ausgabe hat Ott bereits ausgewählte Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter einer wirtschaftlich angeschlagenen GmbH durch verbilligte Leistungsvergütungen und ihre ertragsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Auswirkungen diskutiert (vgl. StuB 2021 S. 429). Der aktuelle Beitrag ab beschäftigt sich nun mit der Zuführung finanzieller Mittel durch die Gesellschafter in Form von Eigen- oder Fremdkapital bzw. dem Verzicht auf Gesellschafterdarlehen und auf Pensionsanwartschaften. Der Erfolg solcher Maßnahmen hängt auch entscheidend von den hierbei jeweils eintretenden steuerlichen Nebenwirkungen ab. Vor allem bei der Eigenkapitalzuführung durch disquotale Einlagen der Gesellschafter müssen die ertragsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Konsequenzen beachtet werden.

Zur Abgrenzung Geldleistungen vs. Sachbezug

Das zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug Stellung genommen. Hintergrund für das BMF-Schreiben ist eine ab dem zur Anwendung kommende Gesetzesänderung in § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, die insbesondere auch für die Einordnung von Gutscheinen als Geldleistung oder Sachbezug von Bedeutung ist. Die Finanzverwaltung hat eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung im Erlasswege festgelegt, so dass erst ab 2022 Gutscheingestellungen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG zu erfüllen haben, um dann weiterhin als Sachbezug zu gelten. Seifert nimmt ab zur Umsetzung des Schreibens in der Praxis ausführlich Stellung.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 12/2021 Seite 1
AAAAH-81126