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BMF - IV B 2 - S 7055 - 21/99

§ 4 UStG Wegfall der Tax-Free Regelungen zum

Zum  fällt die Steuerbefreiung für die Lieferung von Gegenständen zur Mitführung im persönlichen Reisegepäck an Bord eines Schiffes im Seeverkehr oder in einem Luftfahrzeug an die Reisenden während einer Beförderung, die im Inland beginnt und in einem anderen Mitgliedstaat endet, nach § 4 Nr. 6 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) weg.

Dies bedeutet, daß künftig die allgemeinen Regelungen des UStG Anwendung finden.

Mit Wegfall der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 6 Buchst. b UStG kommt § 3 e UStG als besondere Ortsregelung uneingeschränkt zur Anwendung. Diese seit dem geltende Bestimmung des Lieferorts während einer Beförderung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn führt nach Wegfall der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. b UStG zur Steuerpflicht der Lieferungen, wie sie im übrigen für Lieferungen in einer Eisenbahn auch heute schon gilt.

Die Lieferung muß nach § 3 e UStG während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets bewirkt werden. Der Lieferzeitpunkt muß also während einer Beförderung innerhalb der Gemeinschaft liegen. Dies ist nicht so zu verstehen, daß die Lieferung (Abgabe der Ware) selbst innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgen muß, sondern daß die Lieferung während einer Beförderung innerhalb der Gemeinschaft er...

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