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Implementierungskosten bei Nutzungsvertrag über IT-Systeme
I. Sachverhalt
Die X AG schließt mit der Y GmbH einen Vertrag über die Nutzung einer sog. Systemlandschaft ab. Diese besteht aus von der Y selbst geschaffener Software, mit Unterlizenzrecht versehener Fremdsoftware, IT-Infrastruktur und IT-Prozessen. Neben der monatlichen Nützungsgebühr sieht ein weiterer Vertrag eine hohe Einmalzahlung für die Implementierung (Migration Bestandsdaten, Anpassung von Erfassungsprozessen usw.), insgesamt also für die Nutzungsbereitschaft der Systemlandschaft im Betrieb der X, vor. Nicht enthalten in dieser Vorabzahlung sind Schulungskosten, die nach einem dritten Vertrag separat vergütet werden.
X behandelt die Einmalzahlung für die Implementierung als sofort abzugsfähigen Aufwand. Das FA verlangt eine Aktivierung der Kosten wegen § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB.
II. Fragestellung
Sind die Kosten der Implementierung bei X zu aktivieren?