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StuB Nr. 12 vom Seite 469

Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive

Die Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung

WP/StB Nils Borcherding, WP Dr. Jens Freiberg und WP/StB Stefanie Skoluda

Mit dem Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive will die EU-Kommission die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa auf die nächste Ebene bringen. Alle großen Gesellschaften müssen unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung zukünftig nach verpflichtend anzuwendenden Standards über Nachhaltigkeitsinformationen berichten und diese prüfen lassen.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145

Kernfragen
  • Welche Anforderungen sollen nach dem Richtlinienvorschlag für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung künftig gelten?

  • Was ist jetzt vom Richtlinienvorschlag betroffenen Unternehmen anzuraten?

  • Wie soll die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung zukünftig ausgestaltet werden?

I. Einleitung

[i]Richter/Meyer, EU-Sustainable Finance: Verschärfung der EU-Regulatorik und deren Auswirkungen, StuB 18/2020 S. 715, NWB HAAAH-57992 Baumüller/Scheid, Neue Prototyp-Standards zur Integration von Klimabelangen in die Finanzberichterstattung, StuB 9/2021 S. 367, NWB DAAAH-77137 Die Nachfrage nach nichtfinanziellen Informationen durch Investoren und Adressaten nimmt ungebrochen zu. Nicht nur für Unternehmen von öffentlichem Interesse ist ein nachhaltiges Wirtschaften ein „business imperative“. Als unternehmerische Nachhaltigkeit ist die Generierung von langfristiger Wertschöpfung und finanzieller Stabilität unter der Berücksichtigung der (Neben-)Bedingungen ökologischer Belastungsgrenzen und sozialer Aspekte zu verstehen. Die Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist geprägt durch den Wunsch nach

  • einer globalen Standardisierung und Ausweitung der Berichtspflichten,

  • Integration nichtfinanzieller Informationen in die traditionelle Berichterstattung,

  • einer Monetarisierung des Grades der unternehmerischen Nachhaltigkeit und

  • zuverlässigen Informationen, also einem Gütesiegel als Folge einer externen Prüfung.

Im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums wird mit dem am vorgelegten Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Tür für einen entscheidenden Schritt zur Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichtspflichten, aber auch -inhalte weit aufgestoßen. Besondere Bedeutung hat die Ausweitung der verpflichtend im (Konzern-)Lagebericht zu verortenden und mit einer externen Prüfung zu verifizierenden nichtfinanziellen Informationen für alle (!) großen Unternehmen.

Im Beitrag werden die zunächst nur vorgeschlagenen, im Inhalt wegen der Pflicht zur nationalen Umsetzung bis zum Ende von 2022 wahrscheinlich in dieser Form kommenden Vorgaben für den Kreis der erstmalig zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichteten Unternehmen kritisch beleuchtet. Der ambitionierte Zeitplan der Europäischen Kommission verlangt ein kurzfristiges Handeln, andernfalls droht der Weg in die nachhaltige Berichterstattung mehr als holprig zu werden. S. 470

II. Das Berichtssubjekt

1. Wenige Auserwählte im Status Quo

Eine Berichtspflicht für nichtfinanzielle Informationen besteht aktuell nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen, die im Durchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Kreis umfasst in Deutschland ca. 500 Unternehmen und damit eine überschaubare Menge. Große Zufriedenheit mit der Informationsbereitstellung lässt sich im aktuellen Zustand nicht konstatieren, kritisiert wird nicht nur die Quantität, sondern insbesondere auch die Qualität und Vergleichbarkeit der nachhaltigen Berichterstattung.

2. Maßvolle Ausweitung auf alle großen Unternehmen?

Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (nachfolgend CSRD oder Richtlinienvorschlag) sollen künftig – vorausgesetzt ist eine Verabschiedung der Richtlinie und die gebotene nationale Umsetzung bis zum alle großen Unternehmen ab dem verpflichtet werden, einen Nachhaltigkeitsbericht (Sustainability Report) aufzustellen. Für Geschäftsjahre ab dem soll die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zudem alle kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Gesellschaften betreffen. Nicht erfasst von der nichtfinanziellen Berichtspflicht werden hingegen nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Gesellschaften sowie sog. Kleinstunternehmen. Darüber hinaus sieht der Richtlinienvorschlag vor, dass auch Mutterunternehmen von großen Unternehmensgruppen zur Aufstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts (Consolidated Sustainability Report) verpflichtet werden.