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§ 10 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuwendungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Bezug:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
Zuwendungen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf der Grundlage der ab geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) und den besonderen Nebenbestimmungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) gewähren, werden grundsätzlich als nicht der Umsatzsteuer unterliegende echte Zuschüsse angesehen. Im übrigen sind die Beurteilungsgrundsätze des Abschnitts 150 UStR und der Absätze 3 bis 7 des (BStBl 1994 I S. 187) weiterhin zu beachten.
Dieses Schreiben wird in die UStG-Kartei aufgenommen.