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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 14

Neue Vorgaben für elektronische Marktplatzbetreiber zum 1.7.2021

Das

Dipl. Kfm. Dr. Timmy Wengerofsky

Mit hat die Verwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Bezug auf die Regelungen zur Marktplatzhaftung, welche bereits zum in Kraft getreten sind, abgeändert. Die Verwaltung nimmt gleichzeitig in dem Schreiben Stellung zu den mit Wirkung zum vorgenommenen Anpassungen der §§ 22f, 25e UStG, durch welche die Haftungsfragen und Dokumentationspflichten der Marktplatzbetreiber reformiert wurden. Der folgende Beitrag stellt die Inhalte der neu gefassten Paragraphen sowie die dazu erlassenen Ausführungen der Finanzverwaltung systematisch dar, ordnet sie kritisch ein und zeigt auf, welche (zusätzlichen) Besonderheiten die Marktplatzbetreiber ab Jahresmitte zu beachten haben.

I. Einleitung

Jedes Jahr gehen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mehrere hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen dadurch verloren, dass Anbieter über Online-Marktplätze ihre Waren in der EU verkaufen, die entsprechende Umsatzsteuer aber nicht abführen. Der entstehende Schaden beschränkt sich nicht allein auf den Steuerausfall, er begründet vielmehr darüber hinaus auch einen Wettbewerbsnachteil für die Anb...