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Mietereinbauten – Übersicht
Version 2024.0
Mietereinbauten / Mieterumbauten - Übersicht
Werden Räumlichkeiten angemietet, die sich für die vorgesehene betriebliche Nutzung nicht eignen, lässt der Mieter diese in der Regel auf eigene Kosten herrichten. Dabei sind reine Erhaltungsaufwendungen von den Herstellungskosten neu geschaffener Wirtschaftsgüter zu unterscheiden.
Mietereinbauten und Mieterumbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt, wenn die Aufwendungen des Mieters nicht Erhaltungsaufwand sind. So sind Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen regelmäßig Erhaltungsaufwand.
Diese Arbeitshilfe geht auf alle wichtigen Informationen zu den steuerlichen Regelungen und den Bilanzansatz ein. Unter anderem werden dabei folgende Themen behandelt:
Scheinbestandteile
Betriebsvorrichtungen
Sonstige Mietereinbauten oder Mieterumbauten
Mieter ist wirtschaftlicher Eigentümer eines sonstigen Mietereinbaus oder Mieterumbaus
Aktivierungsverbot in der Steuerbilanz bei Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens
Einfach und übersichtlich wird Ihnen in dieser Arbeitshilfe das Thema der Mietereinbauten / Mieterumbauten nahe gebracht. Durch die Angabe der relevanten Vorschriften haben Sie die Gesetzesangabe griffbereit und können sich diese Übersicht abspeichern oder ausdrucken.
Weitere Informationen zum Thema bieten der infoCenter-Beitrag "Mietereinbauten" sowie der Grundlagen-Beitrag "Mietereinbauten und -umbauten".