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Kraftfahrzeugsteuer | Vergünstigungen für Schwerbehinderte - Antragsrecht der Erben (BFH)
Das Antragsrecht für die Gewährung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vergünstigungen für Schwerbehinderte steht nach dem Tod des Berechtigten seinen Erben zu (entgegen Ziff. 8.7 DV-KraftSt: ; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 3a KraftStG ist das Halten von Kraftfahrzeugen von der Steuer befreit, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis i.S. des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom (BGBl I 1979, 989) mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind. Die Steuervergünstigung steht den behinderten Pers...