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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.06.2021

Einkommensteuer | Zahlung aus öffentlichen Mitteln an eine Pflegeperson (BFH)

Eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln i.S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG an eine Pflegeperson kann bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe nur vorliegen, wenn das zuständige Jugendamt weiß, ob und in welcher Höhe der freie Träger einen Eigenanteil einbehält, dies billigt und ihm gegen den freien Träger ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch zusteht, aufgrund dessen es eine Rechnungslegung über die Mittelverwendung und die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen kann (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Zu den gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG steuerfreien Beihilfen zur Erziehung gehören u.a. auch die an Pflegeeltern für eine Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII aus öffentlichen Mitteln gezahlten Pflege- und Erziehungsgelder. Öffentliche Mittel gemäß ...

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