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Steuerrecht | BFH hält Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Aktienverlusten für verfassungswidrig
Der BFH hält die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG für Aktienverluste für verfassungswidrig und hat dem BVerfG vorgelegt.
Nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG können Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, z. B. Zinsen oder Dividenden. Der BFH sieht hierin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil Verluste aus Aktiengeschäften schlechter behandelt werden als Verluste aus anderen Kapitalanlagen. Hierfür gibt es keinen hinreichenden sachlichen Grund.
Der [i]Gesetzgeber befürchtet Haushaltsrisiko im Fall eines Börsencrashs Gesetzgeber hat befürchtet, dass bei einem Börsencrash Aktienverluste steuerlich geltend gemacht und damit den Haushalt beeinträchtigen könnten: Dies ist aber zum einen eine rein fiskalische Rechtfertigung, die verfassungsrecht...