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Beförderungsleistungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Um eine Beförderungsleistung zutreffend umsatzsteuerrechtlich beurteilen zu können, ist es notwendig festzustellen, was befördert wird (Person oder Gegenstand), welche Strecke die Beförderungsleistung umfasst, mit welchem Beförderungsmittel die Beförderungsleistung ausgeführt wird und welchen Status der Empfänger der Beförderungsleistung hat.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsatzbesteuerung von Beförderungsleistungen sowie die zu beachtenden Besonderheiten und stellt anhand von zahlreichen Buchungsbeispielen die zutreffende Verbuchung und Erfassung in den Umsatzsteuer-Vordrucken dar.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1000 | Kasse |
1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
8000 | Umsatzerlöse |
8150 | Sonstige steuerfreie Umsätze (z. B. § 4 Nr. 2 – 7 UStG) |
8336 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet |
8338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
8339 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsä... |