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Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Anpassung und Erweiterung des Anwendungsbereichs
Vor knapp vier Jahren ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft getreten, mit der die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr geregelt worden sind. Nunmehr folgen in diesem Jahr die ersten Anpassungen und Erweiterungen. Betroffen sind insbesondere Regelungen zu Taxametern, Kassenautomaten, Ladesäulen für E-Autos und Mindestanforderungen an den Beleg. Das BMF hat am den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der KassenSichV veröffentlicht, der Bundestag hat am zugestimmt. Der Beitrag zeigt die einzelnen Änderungen.
Mit der Änderungsverordnung zur KassenSichV werden nunmehr auch Taxameter und Wegstreckenzähler bundeseinheitlich mit einem Sicherheitsmodul ausgestattet. Dies führte im Vorfeld bei den Taxiverbänden schon zu erheblichem Unmut. Insbesondere forderten sie längere Übergangsfristen.
Ferner erfolgen redaktionelle Anpassungen; eine weitere Evaluierung der Vorschrift ist vorgesehen. Dies ist aufgrund einer schnellen technischen (Weiter-)Entwicklung auch zwingend erforderlich und lässt die Option offen, ggf. auch zukünftig weitere, teils auch manipulationsanfällige, elektronische Aufzeichn...