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IWB Nr. 11 vom Seite 454

Die Incoterms® 2020 und Beförderungsverträge

Rechtssicherheit bis zur Ankunft der Ware

Klaus Vorpeil

Die Incoterms® sind Bestandteil eines Exportvertrags und gehen von ihrer Konzeption her davon aus, dass eine Beförderung von Waren stattfindet sowie ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Zwischen diesen untereinander rechtlich unabhängigen Verträgen bestehen Wechselwirkungen. Neben der Übergabe der Ware zur Beförderung spielt insbesondere eine Rolle, wer die Kosten der Beförderung zu tragen hat, wie die Ware zu verpacken ist, wer die Zollabwicklung vorzunehmen hat und welches Transportdokument auszustellen ist. Die ICC hat jetzt hierzu einen Leitfaden veröffentlicht.

Kernaussagen
  • Aufgrund der Schnittstelle zwischen den Incotermklauseln und einem Beförderungsvertrag müssen die Wechselwirkungen zwischen diesem und dem Exportvertrag bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unter Berücksichtigung der Rolle des Frachtführers aufeinander abgestimmt werden.

  • Die Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Beförderungsvertrag sind aufgrund verschiedener Übereinkommen und der anwendbaren Gesetze eingeschränkt gegenüber der grundsätzlichen Vertragsfreiheit bei den Exportverträgen.

  • Unabhängig von der Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung bei CIP und CIF sowie deren vorgeschriebenem Deckungsumfang sollte die Möglichkeit einer Warentransportversicherung von Haus zu Haus in Betracht gezogen werden.