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GKV | Vereinfachtes Stundungsverfahren erneut verlängert
Der GKV-Spitzenverband hat über eine erneute Verlängerung der Regelungen zum vereinfachten Stundungsverfahren für Gesamtsozialversicherungsbeiträge informiert. Auch die Beiträge für den Monat Mai 2021 werden unter den gleichen Voraussetzungen gestundet, wie dies bereits hinsichtlich der Beiträge für die Monate November 2020–April 2021 praktiziert wurde.