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Gesetzgebung | Referentenentwurf einer Kryptowertetransfer-Verordnung (BMF)
Das BMF hat einen Referentenentwurf einer Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung – KryptoTransferV) aufgrund des § 15 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 GwG veröffentlicht.
Das BMF führt hierzu aus:
Es wird beabsichtigt im Verordnungswege anzuordnen, dass die Beteiligten bei der Übertragung von Kryptowerten Informationen über Auftraggeber und Begünstigten übermitteln, damit – wie bei Geldüberweisungen – die Transaktionen auch in Bezug auf die Berechtigten nachverfolgt werden können, um den Missbrauch für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Durch diese Datenübermittlung werden neben der Rückverfolgbarkeit der Transaktionsbeteiligten auch die Überprüfung auf von Sanktionen betroffene Personen un...