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Bundestag ändert Kassensicherungsverordnung
Der Bundestag hat am die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BT-Drucks. 19/29085, 19/29474 Nr. 2.1) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/29841) beschlossen.
Die wesentlichen Neuerungen:
Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.
Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.