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StuB 11/2021 S. 462

Bundestag ändert Kassensicherungsverordnung

Der Bundestag hat am die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BT-Drucks. 19/29085, 19/29474 Nr. 2.1) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/29841) beschlossen.

Die wesentlichen Neuerungen:

  • Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.

  • Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.