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Muster der bundeseinheitlichen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung werden folgende Vordruckmuster eingeführt:
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– USt 7 A | Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung |
– USt 7 B | Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung |
– USt 7 C | Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO |
– USt 7 D | Übersendung des Prüfungsberichts |
(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
Die Vordrucke können bei Anwendung von IT-Programmen zur Unterstützung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
Von den Vordrucken kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich wird.
Die Übernahme des Abschnittes III des Vordruckmusters USt 7 B – Zusammenstellung der Prüfungsfeststellungen – ist den Ländern freigestellt.
(3) Bei der Herstellung der Vordrucke ist auf eine entsprechende Übereinstimmung der Zeilen der Originale (für den Unternehmer) und der Durchschriften (für das Finanzamt, ggf. den Bevollmächtigten) zu achten.
(4) Die Zeilenabs...