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Wertaufholung / Zuschreibung – Übersicht
Version 2024.0
Wertaufholung / Zuschreibung
In der Buchführung ist bei außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Teilwertabschreibungen für die jeweils folgenden Jahresabschlüsse stets zu prüfen, ob eine Zuschreibung bzw. Wertaufholung erfolgen muss.
Diese Arbeitshilfe bietet für die Ersteller von Jahresabschüssen sowie Steuererklärungen einen schnellen Überblick sowie Einstieg in das Thema.
Denn nach einer außerplanmäßigen Abschreibung darf handelsrechtlich ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Das setzt allerdings voraus, dass sich der betreffende Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Wertaufholung noch im Vermögen des Unternehmens befindet und die seinerzeit als wertmindernd berücksichtigten Umstände zwischenzeitlich fortgefallen sind.
Auch steuerlich ist eine entsprechende Betriebsvermögensmehrung bis zum Erreichen der Bewertungsobergrenze zu erfassen, wenn sich der Wert eines Wirtschaftsguts nach einer vorangegangenen Teilwertabschreibung wieder erhöht. Es kommt dabei aber nicht darauf an, ob die konkreten Gründe für die vorherige Teilwertabschreibung weggefallen sind. Auch eine Erhöhung des Teilwerts aus anderen Gründen führt zu einer Korrektur des Bilanzansatzes.
Diese Übersicht erläutert relevante Aspekte, die für Wertaufholungen bzw. Zuschreibungen zu beachten sind. Thematisiert werden insbesondere:
die handelsrechtliche Voraussetzungen
der Anwendungsbereich
die Bewertungsobergrenzen
die Bandbreite der Zuschreibungen
Abgrenzung der steuerlichen Folgen einer Zuschreibung
Weitere Informationen zum Thema bieten die Beiträge Wertaufholung, Kontierungslexikon sowie Außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG), infoCenter.
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