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Corona | Kein Entschädigungsanspruch für Quarantäneanordnung (VG)
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch
auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein
Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn
einen Lohnfortzahlungsanspruch hat (.KO und
3 K 108/21.KO).
Sachverhalt: Aufgrund einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung befanden sich zwei ansteckungsverdächtige Mitarbeiterinnen der Klägerin in häuslicher Absonderung. In der Folge beantragte die Klägerin beim beklagten Land Rheinland-Pfalz die Erstattung von Entschädigungszahlungen, die sie während der Zeit der Absonderung an ihre Mitarbeiterinnen für deren Verdienstausfall geleistet hatte sowie von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Land gewährte lediglich für die Zeit ab dem sechsten Tag der Absonderung...