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Online-Nachricht - Dienstag, 01.06.2021

Einkommensteuer / Gewerbesteuer | Gewinne aus Online-Pokerspielen (FG)

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Das Online-Pokerspiel "Texas Hold´em" gilt als Geschicklichkeitsspiel und nicht als ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel (,G; Revision anhängig, BFH-Az. X R 8/21).

Sachverhalt: Der Kläger war im Streitjahr 2009 zwanzig Jahre alt, ledig und wohnte im elterlichen Haushalt. Er absolvierte seit dem Wintersemester 2008/2009 ein Bachelor-Studium Mathematik mit dem Nebenfach Physik. Seit Herbst 2007 spielte der Kläger im Internet in sog. Einzelspielen Poker in der Spielvariante Texas Hold´em. Der Kläger nutzte zunächst Cent-Beträge als Einsätze. Er erzielte bis Ende 2008 einen Gesamtgewinn von ca. 1.000 US-Dollar. Die Spielzei...

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